Die Untersuchungsklage von Facebook aus dem letzten Jahr gegen den starken Konkurrenten studiVZ ist heute vor dem Kölner Landgericht gescheitert.
Begründung:
” [...] Als StudiVZ im November 2005 in Deutschland startete, war das US-Angebot hierzulande noch völlig unbekannt. Nur US-Studenten durften sich damals bei Facebook registrieren.
Damit falle der Tatbestand der „Herkunftstäuschung“ weg. Da deutsche Studenten Facebook nicht kannten, könne StudiVZ auch nicht auf die Verwechslung der beiden Angebote spekuliert haben. [...]
Obwohl die zuständigen Richter „nicht zu übersehende Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten“ feststellten, lehnten sie es ab, den Quelltext beider Seiten von einem Sachverständigen auf unerlaubte Plagiate prüfen zu lassen.
Die Übereinstimmungen könnten auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ Facebook kannten. Die Webseite könnte dann mithilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen in Anlehnung an die Seite nachprogrammiert worden sein.[...]“
Die studiVZ-Gründer und -Geschäftsführer wird dies freuen. Ich bin doch ganz schön erstaunt, vor allem darüber, dass nicht einmal ein Sachverständiger zur Prüfung des Sachverhaltes einbezogen wurde.
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Facebook legt Berufung ein.
Pressemitteilung von Facebook (via netzwertig.com):
Facebook ist enttäuscht von der Entscheidung des deutschen Gerichts, insbesondere da wir nicht die Gelegenheit hatten, alle Beweise vorzubringen. Wir planen nun Berufung einzulegen. StudiVZ und die Muttergesellschaften haben gegen unser Recht am geistigen Eigentum verstoßen und ungerechterweise von unserer Innovation, Kreativität und Mühe profitiert, indem sie unsere Website kopieren. Wir setzen unsere Maßnahmen gegen sie in deutschen Gerichten fort sowie auch vor dem US-Bundesgericht, wo unsere Maßnahmen verschiedene Klagen umfassen und andauern. Wir sind zuversichtlich, dass ein Gerichtsurteil, das generell das systematische rechtswidrige Kopieren von Technologien, Websiten und Codes anderer Innovatoren von einem amerikanischen Unternehmen nicht bestätigt wird – nicht in Deutschland, Europa oder den USA.